Energie aus Wind
Der Landkreis Starnberg hat sich ein hohes Ziel gesetzt: er möchte sich bis zum Jahr 2035 vollständig mit erneuerbaren Energien möglichst aus unserer Region versorgen. Die Landesregierung hat zudem nach dem Reaktorunglück von Fukushima ein neues Energiekonzept erstellt und beschlossen, die Windkraft im Freistaat Bayern in allen Regionen zügig auszubauen. Jede Gemeinde ist nun gefordert, im Rahmen ihrer Möglichkeiten diesen Beschluss umzusetzen und den Bau von Windrädern zu ermöglichen. Der Bau von Windrädern ist hierbei durch das Baugesetz privilegiert: Windräder unterliegen einem Sonderbaurecht und dürfen im Außenbereich errichtet werden. Wird ein Windrad nach dem Verfahren der Privilegierung genehmigt, haben die Gemeinden fast keine Möglichkeit, dies zu verhindern.
Die Gemeinden haben jedoch die Möglichkeit, mit einer eigenen Planung die Ansiedlung von Windrädern im Außenbereich zu steuern. Zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger und zur Schonung der Landschaft haben sich die 13 Gemeinden und die Stadt Starnberg deshalb darauf verständigt, gemeinsam zu handeln und so genannte Konzentrationsflächen für Windkraft nach einheitlichen Kriterien gemeindeübergreifend auszuweisen. Mit dieser Maßnahme wahren die Gemeinden ihre Planungshoheit, indem sie die Bodennutzung durch Erstellung eines Teilflächennutzungsplans für Windkraft festlegen. So kann ein „Wildwuchs” beim Bau von Windrädern im Außenbereich vermeiden werden, den das Sonderbaurecht, die so genannte Privilegierung, ohne solche regulierende Maßnahmen ermöglicht. Was nicht möglich ist: Die Geneinden können nicht festlegen, dass überhaupt kein Windrad gebaut werden kann. Das wäre nämlich eine Verhinderungsplanung, die nicht erlaubt ist. Der Windkraft muss eine Chance gegeben werden, das heißt: “substantieller Raum”. Deshalb können die Abstände zu den Wohngebieten auch nicht willkürlich festgesetzt werden, also z.B. so, dass Windräder 5 km von den Häusern entfernt sein müssen, denn dann gibt es zwar eine Planung, aber eine solche, die kein Windrad ermöglicht. Eine solche Planung wird “Feigenblattplanung” genannt und ist ebenfalls nicht erlaubt. Im Landkreis Starnberg betragen die Abstände zur reinen Wohnsiedlung ca. 1.000 m und zu Mischgebieten und Wohgebäuden im Außenbereich (z.B. Gehöfte) mind. 600 m. Damit werden die gesetzlichen Vorgaben deutlich übertroffen.
Anbei finden Sie Hintergrundinformationen zur Windkraft, aktuelle Projekte im Landkreis sowie Vorträge und Materialien zum Download.
Windenergie – Geschichte und Definition
Die Windenergie ist eine der ältesten vom Menschen gebrauchten Energieformen. Das Potential der Windkraft wird schon seit Jahrtausenden genutzt. Bereits die alten Ägypter hatten Segelschiffe, wie ein Fries am Tempel zu Edfu belegt, und auch andere Völker hatten die Kraft des Windes erkannt.
Die ältesten Windmühlen sind aus Persien (zum Getreide mahlen), Tibet (als Gebetsmühlen) und China (zum Wasserpumpen) bekannt. In Europa wurden die ersten Windmühlen zum Mahlen von Getreide und zum Pumpen von Wasser um 1100 gebaut. Sie wurden von Anfang an als Auftriebsläufer mit horizontal liegender Rotordrehachse gebaut, was bis heute das grundlegende Prinzip moderner Windkraftanlagen ist.
Windkraftanlagen (also Anlagen zur Stromerzeugung) entwickelten sich aus der Windmühlentechnik heraus. Der amerikanische Gründer der Elektrizitätswirtschaft Charles F. Brush (1849 – 1929) gilt hier als Pionier. Er entwickelte zum Beispiel einen sehr effektiven Gleichstromgenerator, eine kommerzielle Lichtbogenlampe sowie eine effiziente Methode zur Herstellung von Blei-Säure-Batterien. In den Jahren 1887 bis 1888 baute er die erste vollautomatische Windkraftanlage zur Stromerzeugung.
Der Däne Poul la Cour (1846 – 1908) machte die Entdeckung, dass Anlagen mit weniger Rotorblättern, aber mehr Geschwindigkeit, für die Stromerzeugung wesentlich effizienter eingesetzt werden können. Schon 1904 hielt la Cour regelmäßig Kurse für angehende Windkraft-Elektroingenieure an der Volkshochschule und baute in diesem Rahmen mehrere Testanlagen. Eine von ihm konzipierte Anlage wurde von der Firma Lykkegaard als kommerzielles Produkt vermarktet, bis 1908 waren bereits 72 Stück in Dänemark zur Versorgung ländlicher Siedlungen installiert. Im Jahre 1918 wurden in Dänemark 120 Elektrizitätswerke durch eine Windkraftanlage mit Energie versorgt. Die Anlagen deckten zu diesem Zeitpunkt rund 3 % des dänischen Stromverbrauches ab.
Der Bau von Windkraftanlagen bekam durch die Treibstoffverteuerung und -verknappung im Ersten Weltkrieg noch einmal Aufwind. In den nachfolgenden Jahren ließ das Interesse an der Windkraft nach, bis dann im 2. Weltkrieg wieder Energieversorgungsengpässe auftraten und die Windenergie Zuspruch erhielt. Nach dem Krieg kam dann aber der Ölboom, fossile Energieträger waren günstig und im Überfluss vorhanden. Doch einige Ingenieure entwickelten weiter an Windkraftanlagen und errichteten mit Erfolg Versuchsanlagen. Nach der ersten Ölkrise im Jahr 1973 stieg dann das Interesse an der Windenergie und seit die Verknappung und Endlichkeit der fossilen Energieträger als Fakt akzepiert ist und der Ausbau der Erneuerbaren Energien und Energiewende bis 2050 auch politisches Ziel in Deutschland ist, hat sich Deutschland zum Weltmarktführer in der Windenergie entwickelt.
In den kommenden Jahren wird der Beitrag der Windenergie weiter wachsen. Neben der Entwicklung der Offshore-Windenergie wird für die Onshore-Entwicklung das Repowering – also der Ersatz älterer kleinerer Windenergieanlagen mit geringer Leistung, wie sie vor allem in den 1990er Jahren errichtet worden sind, durch moderne leistungsstärkere Anlagen – ein wichtiger neuer Schwerpunkt sein.
Definition Windkraft
Bei der Windkraft bzw. Windenergie handelt es sich um die kinetische Energie der bewegten Luftmassen der Atmosphäre. Windenergie ist eine indirekte Form der Sonnenenergie und zählt deshalb zu den erneuerbaren Energien.
Man kann Windkraft auch folgendermaßen beschreiben:
- als Winddruck, das ist der physikalische Druck, der von strömender Luft auf eine Objektfläche ausgeübt wird
- oder als Windenergie, als aus der Luftbewegung umgewandelte (meist elektrische) Energie.
Windenergie im Landkreis Starnberg
Moderne Windkraftanlagen werden zunehmend auch im südbayerischen Raum errichtet. Für Windkraftanlagen im Außenbereich besteht nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 des Baugesetzbuches (BauG) privilegiertes Baurecht, das sich gegenüber öffentlichen Belangen, die nicht entgegenstehen dürfen, in der Regel durchsetzen würde. Die 13 Gemeinden des Landkreises und die Stadt Starnberg steuern deshalb die allgemeine Zulässigkeit der Anlagen über Teilflächennutzungspläne und weisen für die besser geeigneten Standorte so genannte Konzentrationsflächen aus, innerhalb derer ausschließlich Windkraftanlagen errichtet werden können.
In zwei Kreistagssitzungen, am 30. Januar und 21. Mai 2012 wurden, damit die Teilflächennutzungspläne in den Gemeinden sowie der Stadt Starnberg verabschiedet werden konnten, hierfür notwendige Änderungen an vier der fünf für den Landkreis bestehenden Landschaftsschutzgebietsverordnung beschlossen. Damit unterliegen Windkraftanlagen in diesem Bereich nicht mehr dem Bauverbot, sie sind ausnahmsweise zugelassen. Der Landschaftsschutz wurde jedoch nicht aufgehoben.
Allen sachlichen Teilflächennutzungsplänen muss die Regierung von Oberbayern als Genehmigungsbehörde zustimmen, damit diese rechtkräftig werden. Mit der Genehmigung durch die Regierung von Oberbayern wird für jede Gemeinde und die Stadt Starnberg auch der Weg für die Aufstellung eines Bebauungsplans frei gemacht, der ein weiteres Instrument zur Regulierung der Bebauung innerhalb der ausgewiesenen Flächen darstellt (Bauleitplanung).
Kommt es jetzt zu einem Bauantrag für eine Windenergieanlage, so durchläuft dieses ein reguläres Genehmigungsverfahren allen notwendigen Prüfungen, und das Bauvorhaben muss sich an den Bebauungsplan halten.
Im Rahmen dieses Genehmigungsverfahren werden die Standorte konkretisiert und die Öffentlichkeit sowie Träger öffentlicher Belange beteiligt.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie hier:
• Windkraft Übersichtskarte Landkreis
• Broschüre “Chance Windenergie” – Informationen und Hintergründe zur Windenergie im Landkreis Starnberg
• Windenergie Lkr. Starnberg – Meilensteine [Stand: 2011]
• Häufige Fragen und Antworten zur Windkraft
• Detaillierte Infos (inklusive Karten) zu den einzelnen Teilflächennutzungsplänen erhalten Sie direkt bei den beteiligten Gemeinden (Homepage oder persönlich)
• Informationen zur Windkraft im Landkreis Starnberg vom Landratsamt Starnberg
Windenergie in der Gemeinde Berg
In der Gemeinde Berg ist der Bau von vier Windrädern geplant. Dort ist das Verfahren am weitesten fortgeschritten. Es liegen bereits Standortanalysen sowie Gutachten zur Ermittlung der mittleren Windgeschwindigkeit vor. Aktuell (Stand: September 2012) werden Windmessungen am Standort in voraussichtlicher Nabenhöhe (ca. 140 m) mit dem Lidar-Verfahren durchgeführt. Die Messungen sollen im November abgeschlossen werden. Die bisherigen Ergebnisse zeigen eine durchweg gute Eignung im Bereich der Wadlhauser Gräben. Dort soll künftig die Windenergie zur verbrauchernahen Stromerzeugung genutzt werden.
Ausführliche Informationen zum Projekt finden Sie auf der Internetseite der Gemeinde Berg unter der Rubrik “Windenergie in Berg”.
Vorträge und Infomaterial
Anbei finden Sie den neuen Leitfaden „Windkraft in Bayern“ – Rückenwind geben - Potenziale maßvoll ausbauen – Menschen mitnehmen!
Die Solarinitiativen in Bayern wollen mit diesem Leitfaden (Stand: 10.03.2011) zu einem beschleunigten umwelt- und gesellschaftsverträglichen Ausbau der Windkraft in Bayern beitragen und dazu ermutigen, vor allem Bürgerwindanlagen zu errichten.
Zielgruppen sind in erster Linie kommunale Entscheidungsträger und Solarinitiativen sowie sonstige Multiplikatoren und Interessierte. Inhaltlich stehen vor allem die betroffenen Menschen im Mittelpunkt. Technik, Wirtschaftlichkeit und Recht ergänzen die Ausführungen.
Mit konkreten Handlungsempfehlungen sollen die Kommunen dabei unterstützt werden, diese für sie oft neue und schwierige Aufgabe bestmöglich zu bewältigen. Eine Sammlung von guten Beispielen erleichtert die erfolgreiche Umsetzung.
Teilflächennutzungsplan “Windkraft” Landkreis Starnberg
BSchütze_Nutzung der Windenergie in Bayern_ABSI_2011-01-28
Jahresbilanz Windenergie 2012
Windenergie-Zubau 2012:
in Deutschland: 2.439 MW
Repowering: 432 MW (abgebaut 179 MW)
Offshore: 80 MW
Gesamte Windenergie-Kapazität:
in Deutschland zum 30.12.2012: 31.332 MW
Repowering: 1.443 (abgebaut: 627)
Offshore: 280 MW
Durchschnittliche Anlagenkonfiguration:
Durchschnittliche Leistung: 2.420 kW
Durchschnittliche Nabenhöhe: 109,8 m
Durchschnittlicher Rotordurchmesser: 88,5 m
Windenergiezubau in den einzelnen Bundesländern:
|
Rang |
Bundesland / Region |
Zubau-Leistung (MW) |
Zubau WEA |
Ø Rotoren-durchmesser |
Ø Nabenhöhe |
|
1 |
Niedersachsen |
360,58 |
154 |
84,9 |
105,5 |
|
2 |
Schleswig-Holstein |
332,65 |
135 |
84,2 |
81,7 |
|
3 |
Mecklenburg-Vorpommern |
307,92 |
124 |
90,7 |
108,2 |
|
4 |
Rheinland-Pfalz |
287,50 |
100 |
96,0 |
129,1 |
|
5 |
Brandenburg |
248,06 |
110 |
88,0 |
113,4 |
|
6 |
Bayern |
200,50 |
81 |
94,3 |
133,9 |
|
7 |
Sachsen-Anhalt |
180,75 |
84 |
86,7 |
110,6 |
|
8 |
Nordrhein-Westfalen |
133,55 |
65 |
79,8 |
101,7 |
|
9 |
Hessen |
122,40 |
53 |
86,8 |
127,5 |
|
10 |
Thüringen |
102,30 |
47 |
91,9 |
114,8 |
|
11 |
Saarland |
31,60 |
15 |
89,7 |
102,7 |
|
12 |
Sachsen |
27,05 |
13 |
82,2 |
97,9 |
|
13 |
Baden-Württemberg |
18,90 |
9 |
82,9 |
129,9 |
|
14 |
Bremen |
5,70 |
2 |
93,0 |
113,0 |
|
15 |
Hamburg |
0,00 |
0 |
- |
- |
|
16 |
Berlin |
0,00 |
0 |
- |
- |
| Nordsee |
80,0 |
16 |
120,0 |
90,0 |
|
| Ostsee |
0,00 |
0 |
- |
- |
|
| Gesamt |
2439,46 |
1.008 |
88,5 |
109,8 |














Daß uns in Kürze 23% Atomstrom (Ausstiegsbeschluß für 2021) und 47% Kohlestrom fehlen (EU-Kohlestopp Ende 2018) und Öl, Erdgas, Uran in 40 Jahren zu Ende gehen (Kohle in 112-240 Jahren), scheinen Windgegner nicht zu wissen. Sie erzeugen seit 2008 aufgrund der großen Rotoren (82-126m) ferner am billigsten Strom (2,8-3,6 Cent/kWh). “Nicht bei uns” zeigt die dümmliche Kurzsicht, ohne jegliche nationale Verantwortung! Maximal 0,5 Vögel/ Jahr erschlägt eine WKA, jede Katz frißt soviel Vögel, wie 50 WKA im Jahr erschlagen u. die waren wohl nicht gesund. Bei Autos mit 80 km/h fliegen sie auch erst im letzten Moment weg. Sie nisten oft ausgerechnet in Gittertürmen von WKA, obwohl sie ständig durch den Rotor fliegen müssen. In Ulm habe ich öfters Vogelschwärme beobachtet, die durch die Rotoren von zwei großen WKA flogen, statt diese zu umfliegen. Irrationale Gegner haben nun den Infraschall erfunden (20- 1 Hz Schwingungen), die jedoch bei jedem ICE-Zug, im Wind selbst, jedem Auto entstehen, es also seit jeher gibt. Das Bundes-Ministerium-Umwelt: “Eine schädigende Wirkung konnte nicht einmal bei künstlich erzeugten 140-155 dB am Menschen festgestellt werden“. Lärm: WKA dürfen nur 40 dB(A) erzeugen, ein Kühlschrank 55 DB). Dtl. könnte 65 % seines Stromes aus Landwind (Fraunhofer-Inst. April 2011) und 50 % aus Seewind erzeugen (Universität Kassel 2005) =115%. Lt. Fraunhofer-Inst. könnte Bayern 90% seines Stromes aus Wind erzeugen (80 Mrd.kWh/ Jahr). Wozu Stromtrassen von Nord nach Süd, wo dezentrale Versorgung möglich wäre? Flauten sind für ganz Dtl. überbrückbar mit A) 20 Pumpwasser-Speicher-Werken (PSW) wie eines in Atdorf /Südschwarzwald geplant ist. Thüringen hat bereits 13 Standorte angeboten und B) Mit u. 53% jederzeit zuschaltbaren Strömen, wie v. d. Regierung geplant (aus Biogas 8%, Biomasse 16, Gas u. Dampf 25, Geothermie 4%- das eine Fortschreibung des ach so „bösen GRÜNEN, nämlich Trittin`s Plan ist. Landschaft: Es gab eine Bronze-, Kupfer-, Eisenzeit, “Eisenbahnzeit“; jede Produktionsweise einer Epoche war zu sehen, nur die Windepoche soll man nicht sehen- absurd, dümmlich egoistisch, wo ja alle alles einschalten und fern jeder nationalen Verantwortung! 7.Feb.2012, A.Röck