Fördermittel – öffentliche Zuschüsse
Wohneigentümer und Bauherren, die beim Hausbau oder bei einer Modernisierung beispielsweise auf Solarenergie umrüsten wollen, können dafür verschiedene Förderinstrumente in Anspruch nehmen. Hier finden Sie eine Übersicht über die verschiedenen Fördermöglichkeiten bzw. Hinweise, wo Sie sich weitergehend informieren können.
Das Bundesamt für Wirtschaft- und Ausfuhrkontrolle – kurz BAFA – fördert gezielt einzelne Maßnahmen und Anlagen zur Energie- bzw. Wärmeerzeugung. Die KfW-Bankengruppe fördert entweder Maßnahmen direkt oder gewährt zinsgünstige Kredite für Erneuerbare Energien. Hier können Sie nach den für Sie passenden Förderkriterien und Möglichkeiten der Finanzierung für Ihr geplantes Projekt recherchieren.
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Marktanreizprogramm der BAFA
Die Bundesoberbehörde, das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAfA) ist Kompetenzzentrum für Außenwirtschaft, Wirtschaftsförderung und Energie und angesiedelt im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie (BMWi). Das BAFA ist damit beauftragt, die Ziele einer ökonomisch und ökologisch ausgewogenen Energieversorgung langfristig zu sichern. Für jede Volkswirtschaft ist dies von großer Bedeutung. Um dies zu erreichen, nimmt sich das BAFA verschiedener Aufgaben an.Dazu zählt auch die Durchführung des Programms des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zur Förderung erneuerbarer Energien. Das Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften ist seit dem 01.01.2009 in Kraft. Als Bewilligungsbehörde für Anträge im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung nach §§ 40 ff. EEG ist die BAFA Anlaufstelle dafür.Das Marktanreizprogramm wird auch im Jahr 2012 fortgesetzt
Auch im Jahr 2012 wird das Marktanreizprogramm fortgesetzt. Hierfür hat das Bundesumweltministerium ausreichend Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt.
Die folgenden Maßnahmen werden im Rahmen des Programms über das BAFA gefördert:
Die Errichtung und Erweiterung von
- Solarkollektoranlagen bis 40 m² Bruttokollektorfläche
- Solarkollektoranlagen mit mehr als 40 m² Bruttokollektorfläche auf Ein- und – Zweifamilienhäusern mit hohen Pufferspeichervolumina
- automatisch beschickten Biomasseanlagen
- besonders emissionsarmen Scheitholzvergaserkesseln
- effizienten Wärmepumpen
- die Vornahme von Visualisierungsmaßnahmen
Die Investitionszuschüsse des BAFA können insbesondere Privatpersonen, kleine und mittlere Unternehmen, Freiberufler und Kommunen in Anspruch nehmen.
Neu seit 15. August 2012: Neue Förderkonditionen für das Marktanreizprogramm
Das Marktanreizprogramm (MAP) fördert Anlagen für Heizung, Warmwasserbereitung und zur Bereitstellung von Kälte oder Prozesswärme aus erneuerbaren Energien. Ab dem 15. August 2012 erhöht das Bundesumweltministerium auch die Förderung für Investitionen.
Anbei finden Sie ein Informationsblatt des BAFA zur Förderung von Heizungsanlagen nach dem Marktanreizprogramm: BAFA-Förderung Heizen_08-2012
Die Förderung nach dem Marktanreizprogramm von Solarthermischen Anlagen, Biomasseheizungen und Wärmepumpen
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert thermische Solaranlagen bis 40 qm, Biomasseheizungen und Wärmepumen. Hier finden Sie Listen, welche Anlagen förderfähig sind, welche Wärmepumpen, Umwälzpumpen und Solarpumpen energieeffizient und geprüft sind und vieles mehr. Und sofern Sie mehr Informationen benötigen, finden Sie diese direkt auf der Internetseite des BAFA.
Hier die Listen für förderfähige Anlagen:
- Liste der förderfähigen Kollektoren und Solaranlagen
- Liste mit den förderfähigen automatisch beschickten Biomasseanlagen
- Umwälzpumpen mit Energielabel A und EC-Solarpumpen
- Liste der Wärmepumpen mit Prüfzertifikat
Hier die speziellen Förderbereiche:
Förderbereich Solarthermie
Förderbereich Biomasse
- Übersicht Basis- , Bonus- und Innovationsförderung MAP (pdf 29 KByte)
Förderbereich Wärmepumpen
Alle Fördersegmente
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Förderung der KfW-Mittelstandsbank
Anbei finden Sie Informationen zur KFW-Förderung Photovoltaik 2011 & 2012
Wichtig zu wissen: Photovoltaikanlagen, die ausschließlich zur Selbstnutzung in Ein- und Zweifamilienhäusern vorgesehen sind, werden mit diesem Programm nicht gefördert. Das Einspeisen des erzeugten Stroms ins Stromnetz ist also Bedingung, um in den Genuss der Förderung zu kommen.
Seit 01.03.2011 kann für Wohneigentum – selbstgenutzt oder vermietet – für den Kauf eines energetisch sanierten Gebäudes oder für die selbst finanzierte energetische Sanierung ein Zuschuss beantragt werden. Nähere Informationen finden Sie hier! Für die Sanierung gibt es auch zinsgünstige Sanierungskredite der KfW.
Wichtig: Die KfW hat zum 01.03.2011 auch die Förderung von Einzelmaßnahmen wieder eingeführt. Die Mindestanforderung sollen dabei um 20 % verschärft werden und sich bei Bauteildämmungen in Zukunft am U-Wert des gesamten Bauteils und nicht an der neuen Dämmschicht orientieren. Zusätzlich soll bei den Einzelmaßnahmen die verpflichtende Einbeziehung eines Sachverständigen vorgeschrieben werden und der Baubegleitungszuschuss schon bei nur einer Einzelmaßnahme möglich sein.
Informationen zur Förderung von Einzelmaßnahmen im Bereich Dämmung, Fenster, Heizung finden Sie hier: Einzelmaßnahmen zur Förderung 2012
Informationen zum KfW-Programm für erneuerbare Energien für die private Nutzung finden Sie unter KfW-Förderprogramm privat
Solarthermische Anlagen mit einer Brutto-Kollektorfläche über 40 m² werden ebenfalls durch die KfW-Mittelstandsbank gefördert. Hier gelangen Sie zum KfW-Förderprogramm Premium.
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BINE Informationsdienst
Auskünfte zu den verschiedenen Fördermöglichkeiten bietet auch der BINE Informationsdienst. BINE hat den Auftrag, den Informations- und Wissenstransfer aus der Energieforschung in die Anwendungspraxis zu unterstützen. Der Informationsdienst wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) gefördert. Mehr Informationen dazu finden Sie hier:














